Beitragstitel: | Von der Belehnung und Lehnwaare im Stifte Osnabrück; und ob der Vasall, dessen Vormund bereits beliehen worden, nach erlangter Volljährigkeit sich nachmals belehnen lassen müsse |
Stücknum.: | Nummerierung nicht vorhanden |
Aus Band: | Zweiter Band |
In Zeitschrift: | Miscellaneen zum Lehnrechte |
Jahr: | 1788 |
Seiten: | 14-23 |