Beitragstitel: | Stadtknechte und Häscher, welche die Störer der nächtlichen Ruhe in gefängliche Haft zu bringen bestellt sind, können, wenn sie die Grenzen ihrer Vorschrift überschritten, und bey einem zur Nachtzeit entstandenen Lärmen jemand aus Unvorsichtigkeit getödte |
Stücknum.: | Nummerierung nicht vorhanden |
Aus Band: | Neunter Theil |
In Zeitschrift: | Erzählungen von besonderen Rechtshändeln |
Jahr: | 1776 |
Seiten: | 625-646 |