Beitragstitel: | Eine Kindesmörderin wird zum Tode verurtheilet, obschon bey der Section des getödteten Kindes die Art und Weise, wie dasselbe getöftet worden, nicht bestimmt werden konnte |
Stücknum.: | Nummerierung nicht vorhanden |
Aus Band: | Neunter Theil |
In Zeitschrift: | Erzählungen von besonderen Rechtshändeln |
Jahr: | 1776 |
Seiten: | 211-243 |