Beitragstitel: | Um von einem Unschuldigen ein Stück Geld zu erpressen, muß eine Frau auf ihres Ehemannes Anstiften, daß sie mit demselben einen Ehebruch begangen, bekennen |
Stücknum.: | Nummerierung nicht vorhanden |
Aus Band: | Neunter Theil |
In Zeitschrift: | Erzählungen von besonderen Rechtshändeln |
Jahr: | 1776 |
Seiten: | 151-184 |