Beitragstitel: | Personen, so keine ordentliche Gastwirthe sind, aber dennoch Fremde beherbergen, sind zur Ersetzung des Verlusts der ihnen zur Verwahrung anvertrauten Sachen anders nicht verbunden, als in so ferne sie solchen vorsetzlicher Weise oder durch eine grobe Fah |
Stücknum.: | Nummerierung nicht vorhanden |
Aus Band: | Neunter Theil |
In Zeitschrift: | Erzählungen von besonderen Rechtshändeln |
Jahr: | 1776 |
Seiten: | 122-150 |