Beitragstitel: | Wenn wegen eines Todtschlages nur eine ausserordentliche Strafe Statt findet, ist der Verbrecher im Leugnungsfall mit der peinlichen Frage zu verschonen? |
Stücknum.: | Nummerierung nicht vorhanden |
Aus Band: | Neunter Theil |
In Zeitschrift: | Erzählungen von besonderen Rechtshändeln |
Jahr: | 1776 |
Seiten: | 85-121 |