Beitragstitel: | Gegen das Urtheil, durch welches einem Verbrecher die Bedräuung mit der Marter zuerkannt worden, wird nach dessselben Vollstreckung von dem peinlichen Ankläger ein Rechtsmittel eingewendet |
Stücknum.: | Nummerierung nicht vorhanden |
Aus Band: | Achter Theil |
In Zeitschrift: | Erzählungen von besonderen Rechtshändeln |
Jahr: | 1774 |
Seiten: | 325-345 |