Beitragstitel: | Wenn eine auf gewaltsame Weise geschwächte Person, den Räuber ihrer Ehre zu heyrathen, sich entschliesset, so können alsdenn desselben Eltern durch die Verweigerung ihrer Einwilligung die Ehe nicht hindern |
Stücknum.: | Nummerierung nicht vorhanden |
Aus Band: | Achter Theil |
In Zeitschrift: | Erzählungen von besonderen Rechtshändeln |
Jahr: | 1774 |
Seiten: | 65-86 |