Beitragstitel: | Eine von dem Gläubiger bereits quittirte Schuldforderung wird von demselben aus der Ursache, daß die Quittung nur zum Schein ausgestellet worden, nochmals verlanget |
Stücknum.: | Nummerierung nicht vorhanden |
Aus Band: | Siebenter Theil |
In Zeitschrift: | Erzählungen von besonderen Rechtshändeln |
Jahr: | 1773 |
Seiten: | 444-470 |