Beitragstitel: | Ein Hausdieb, der nach der Landesordnung das Leben verwürket, wird durch einen besondern Vorfall mit der Todesstrafe verschonet |
Stücknum.: | Nummerierung nicht vorhanden |
Aus Band: | Siebenter Theil |
In Zeitschrift: | Erzählungen von besonderen Rechtshändeln |
Jahr: | 1773 |
Seiten: | 263-291 |