Beitragstitel: | Ein Ehemann, welcher nach verübtem Ehebruch seine Frau böslich verlassen, macht nach derselben Absterben an ihrem Nachlaß einen Anspruch |
Stücknum.: | Nummerierung nicht vorhanden |
Aus Band: | Fünfter Theil |
In Zeitschrift: | Erzählungen von besonderen Rechtshändeln |
Jahr: | 1771 |
Seiten: | 643-677 |