Beitragstitel: | Ob derjenige, so Güter, welche der Feind mitgenommen, durch einen Kauf an sich gebracht hat, selbige dem Eigenthümer ohnentgeltlich zu erstatten, jedesmal verbunden sey? |
Stücknum.: | Nummerierung nicht vorhanden |
Aus Band: | Vierter Theil |
In Zeitschrift: | Erzählungen von besonderen Rechtshändeln |
Jahr: | 1770 |
Seiten: | 246-269 |