Beitragstitel: | Ein Verlöbniß, so mit des Vaters Einwilligung vollzogen worden, wird nach desselben Absterben von der Braut Mutter angefochten |
Stücknum.: | Nummerierung nicht vorhanden |
Aus Band: | Vierter Theil |
In Zeitschrift: | Erzählungen von besonderen Rechtshändeln |
Jahr: | 1770 |
Seiten: | 181-222 |