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Beitrag: Gekrönte Preißschrift über die Frage: In wie fern läßt sich eine außerordentliche Strafe, welche nicht als bloßes Sicherheitsmittel erkannt wird, rechtfertigen? von D. Ernst Ludwig August Eisenhardt

Beitragstitel: Gekrönte Preißschrift über die Frage: In wie fern läßt sich eine außerordentliche Strafe, welche nicht als bloßes Sicherheitsmittel erkannt wird, rechtfertigen? von D. Ernst Ludwig August Eisenhardt
Stücknum.: Erstes Heft
Aus Band: Dritter Band
In Zeitschrift: Archiv des Criminalrechts
Jahr:1800
Seiten:65-118
Autor:Ernst Ludwig August Eisenhart